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BWST

MWST

Bodenwert-
statt
Mehr
wert
steuer


Für ein liberales,
leistungsfreundliches Steuersystem

Boden
wert
-
statt
Mehr
wert

steuer


Für ein
liberales,
leistungsfreundliches
Steuersystem

Betongold?

Nicht der Beton ist gold wert,
sondern das Land

Im Unterschied zum Gebäudewert entsteht der Landwert nicht durch die Grundeigentümer, sondern durch Investitionen der Allgemeinheit.

Eine Besteuerung macht also Sinn.

Liberal

statt – keine zusätzlichen Steuern, sondern andere:
Leistung soll sich lohnen

Der Leistungsgedanke steht im Zentrum des Liberalismus.

Reich werden soll wer etwas leistet.
Reich werden durch steigende Bodenpreise ist keine Leistung.

Leistung

Mehrwert ist verbunden mit Leistung,
ihn zu besteuern macht ökonomisch keinen Sinn.

Unternehmer, Produzenten, Dienstleister, Arbeiter:
sie alle schaffen durch ihre Leistung einen Mehrwert.

Die Mehrwertsteuer besteuert diese Leistung und hemmt die Leistungsbereitschaft.

Steuer

Steuern schaffen oft Fehlanreize,
das wusste schon Adam Smith

Eine der wenigen Ausnahmen: Die Bodenwertsteuer (englisch Land Value Tax)

Eine Bodenwertsteuer wird im Allgemeinen von Ökonomen befürwortet, da sie (im Gegensatz zu anderen Steuern) keine wirtschaftliche Ineffizienz schafft.

Gesetzestext

Art. 1: Ziel und Zweck

Das Ziel dieses Gesetzes ist es, die Mehrwertsteuer durch eine Bodenwertsteuer zu ersetzen. Die Bodenwertsteuer zielt darauf ab, die wirtschaftliche Effizienz zu erhöhen, spekulative Grundstückskäufe zu reduzieren und ein gerechteres Steuersystem zu schaffen.

Art. 2: Definitionen

"Bodenwert" bezieht sich auf den Marktwert eines Grundstücks ohne Berücksichtigung darauf befindlicher Gebäude oder anderer Strukturen. "Bodenwertsteuer" ist eine Steuer, die auf den Wert des Bodens erhoben wird, unabhängig von seiner Nutzung oder Bebauung.

Art. 3: Erhebung der Bodenwertsteuer

Die Bodenwertsteuer wird jährlich auf den Marktwert des Bodens erhoben, wie er von einer staatlichen Behörde bewertet wird. Die Steuersätze werden national festgelegt und können nach Regionen differenziert werden, um geografische und wirtschaftliche Unterschiede zu berücksichtigen.

Art. 4: Abschaffung der Mehrwertsteuer

Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wird die Mehrwertsteuer abgeschafft. Alle bisherigen Regelungen, die die Mehrwertsteuer betreffen, werden hiermit aufgehoben.

Art. 5: Übergangsregelungen

Ein Übergangszeitraum wird festgelegt, in dem die Mehrwertsteuer schrittweise reduziert und die Bodenwertsteuer schrittweise eingeführt wird.